Pflichtangaben gem. § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz):
Dirk Maguhna
Steuerberater
Karl-Rudolf-Str. 176
40215 Düsseldorf
E-Mail: stb@maguhna.de
Telefon: +49 (0) 211 17937373
Telefax: +49 (0) 211 17937374
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gem. § 27 Umsatzsteuergesetz: DE 189 034 434
Die gesetzliche Berufsbezeichnung Steuerberater wurde in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesland Nordrhein-Westfalen) verliehen.
Der Berufsstand der Steuerberater unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: Steuerberatungsgesetz (StBerG), Durchführungsverordnung zum Steuerberatungsgesetz (DVStB), Berufsordnung (BOStB), Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).
Die berufsrechtlichen Regelungen können bei der Bundessteuerberaterkammer (www.bstbk.de) eingesehen werden.
Zuständige Aufsichtsbehörde und Berufskammer:
Steuerberaterkammer Düsseldorf, Uhlandstr. 11, 40237 Düsseldorf
Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht bei der HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover. Die Deckungssumme beträgt das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme.
Der Versicherungsschutz bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche,
a) welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO);
b) aus der Verletzung oder Nichtbeachtung ausländischen Rechts;
c) welche aus Tätigkeiten geltend gemacht werden, die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden, soweit diese nicht durch besondere Vereinbarung eingeschlossen sind.
Die Risikoausschlüsse gemäß a) und b) gelten nicht für die Staaten Europas, die Türkei, die Russische Föderation und die sonstigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion sowie außereuropäische Hoheitsgebiete europäischer Staaten, die der EU oder dem EWR angehören.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der Verletzung oder Nichtbeachtung des Rechts der zuvor nicht genannten Staaten, soweit sie bei der das Abgabenrecht dieser Staaten betreffenden geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen entstanden sind und dem Auftrag zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Auftraggeber nur deutsches Recht zugrunde liegt. Die Leistungspflicht des Versicherers ist in diesen Fällen auf das Vierfache der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestversicherungssumme beschränkt. Ist die vereinbarte Vertragsdeckungssumme geringer als der vierfache Betrag der Mindestversicherungssumme, ist die Leistungspflicht des Versicherers in den genannten Fällen auf die Vertragsdeckungssumme beschränkt.